Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen behilflich.
In enger Absprache mit Ihnen und mit unserem Fachwissen, vertreten wir Sie pflichtbewusst vor dem Finanzamt und anderen Finanzbehörden.
Unter anderem sind wir für Sie bei folgenden Steuerthemen tätig:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer
Selbstverständlich umfasst unsere Dienstleistung auch die Prüfung von Steuerbescheiden, das Einlegen von Einsprüchen, sowie Gespräche und Verhandlungen mit Behörden in besonderen Situationen.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen stehen wir bei der Vorbereitung, der Durchführung sowie den Schlussbesprechungen mit den Finanzbehörden an Ihrer Seite.